GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)Microsoft Azure
Die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) sind Richtlinien in Deutschland, die den Zugriff der Finanzbehörden auf die digitalen Unterlagen von Unternehmen regeln. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2002 definieren die GDPdU die Anforderungen an die Archivierung und Bereitstellung von steuerlich relevanten Daten, die in elektronischen Systemen von Unternehmen gespeichert werden. Unternehmen sind verpflichtet, diese Daten in einer prüfbaren und maschinenlesbaren Form für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren zu speichern. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Finanzbehörden bei einer Betriebsprüfung direkten Zugriff auf die digitalen Daten erhalten oder diese in einem geeigneten Format zur Verfügung stellen können. Die Einhaltung der GDPdU ist besonders wichtig, da Verstöße zu Sanktionen führen können. Mit der Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) im Jahr 2015 wurden die GDPdU ergänzt und erweitert.
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